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Herzlich willkommen auf der Internetseite der Kanzlei Jung-Rechtsanwälte in Rastatt.

Auf unserer Internetseite möchten wir Sie über die Kanzlei Jung - Rechtsanwälte informieren. Die Kanzlei Jung wurde im Jahr 2002 durch Herrn Rechtsanwalt Jung als Einzelkanzlei gegründet. Im Jahr 2004 ist Frau Rechtsanwältin Jung in die Kanzlei eingetreten und hat mit Herrn Rechtsanwalt Jung die Anwaltssozietät Kanzlei Jung - Rechtsanwälte gegründet.

Wir beraten und vertreten Privatleute, Freiberufler und Unternehmen. Wir sehen uns als Allgemeinkanzlei, die Anlaufstelle bei allen rechtlichen Problemen sein soll. Wobei Frau und Herr Rechtsanwalt Jung schwerpunktmäßig einzelne Rechtsgebiete betreuen, auf denen sie aufgrund von regelmäßiger Fortbildung besondere Kenntnisse haben.

Als regionale Kanzlei setzen wir auf die persönliche Betreuung unserer Mandanten und auf das daraus resultierende Vertrauensverhältnis. Bei uns sind Sie nicht nur ein Aktenzeichen.